Shooting Area
BPS Shooting Area vermietet den Schiesskeller in Dietlikon gerne an Behörden, angehende und bestehende Waffenträgerinnen und Waffenträger, Sportschützinnen und Sportschützen und Sammler wie auch für einen unvergesslichen Event. Der Keller kann durchgehend (365 Tage / 24 Stunden) online gebucht und mit Kreditkarte bezahlt werden.
Buchungsbedingungen
Der Bund verbietet den Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien (siehe Fedpol).
Du bist nicht wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft oder einem laufenden Verfahren. Du hast am Eintrittstest einen aktuellen Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate (ausgenommen Waffenträger und Polizisten/Behörden) mit ID oder Pass. Du hast einen gültigen Waffenerwerbschein (WES) mit ID oder Pass. Wenn wir dich charakterlich oder mental bei Eintrittstest ungeeignet halten, lassen wir dich ebenfalls nicht zu.
Nutzungsbedingungen
Damit du alleine Zugang hast in die Shooting Arena mit eigenem Login musst du einen Eintrittstest absolvieren.
Eintrittstest
Die Inhalte müssen korrekt wiedergegeben werden damit die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist. Eine sichere Handhabung muss bei der Einführung vorgezeigt werden können, ansonsten bilden wir Sie gerne in unserer Academy aus und weiter.
Inhalt Eintrittstest
4 Sicherheitsgrundregeln
Selbständiges Vorbereiten der Waffe
Grundmanipulationen (Laden, PSK, Entladen, Nachladen)
Schiessen inklusive Grundmanipulationen
Störungsbehebung
Um dynamisches Schiessen in der Shooting Arena zu dürfen, muss dieses fehlerfrei um die Sicherheit zu gewährleisten vorgezeigt werden.
Falls nötig bitten wir Ihnen dieses gerne im Pistolen Kurs 2 an.
Kosten Eintrittstest
Pauschal Instruktor CHF 65.- /h jede weitere Stunde CHF 65.- /h dazu kommen Schiesskellermiete pro Std. CHF 25.- pro Person.
Downloads & Links
Die vier Sicherheitsregeln
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Waffenbroschüre
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FAQ-Waffenbesitz -Waffenerwerb
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Leitfaden Erwerb von Waffen
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Gesuch Waffenerwerbschein
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Adresse Kantonales Waffenbüro
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Strafregisterauszug Online bestellen
www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Als Privatperson eine Waffe erwerben
www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html
Häufige Fragen betreffend das Waffenrecht
www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb/faq.html
Pistolenkurs
Pistolenkurs 1 (für Neueinsteiger oder Anfänger)
Kursdauer 3 Stunden (CHF 270.- pro Teilnehmer) max. 4 Teilnehmer
- 4 Sicherheitsgrundregeln
- Selbständiges Vorbereiten der Waffe
- Grundmanipulationen (Laden, PSK, Entladen, Nachladen)
- Schiessen inklusive Grundmanipulationen
- Schiessen ab Tisch oder Holster
- Pistole zerlegen und wieder zusammensetzen.
Pistolenkurs 2 (Teilnahmebedingungen: Pistolenkurs 1 absolviert)
Kursdauer 3 Stunden (CHF 270.- pro Teilnehmer) max. 4 Teilnehmer
- Repetition der 4 Sicherheitsgrundregeln
- Repetition der Inhalte aus Kurs 1
- Schiessen ab Holster
- Schiessen auf mehrere Ziele
- Schiessen in Bewegung
- Magazinwechsel (Version: Basic, Taktischer und Emergency)
- Störungsbehebung (Tap-Rack, Double Feed (2 Varianten), Stovepipe
Pistolenkurs 3 (Teilnahmebedingungen: Pistolenkurs 2 absolviert)
Kursdauer 3 Stunden (CHF 270.- pro Teilnehmer) max. 4 Teilnehmer
- Repetition der 4 Sicherheitsgrundregeln
- Repetition der Inhalte aus Kurs 2
- Schiessen in verschiedene Stellungen
- Einhändiges Ziehen und Schiessen mit starker Hand
- Einhändiges Ziehen und Schiessen mit schwacher Hand
- Einhändiges Schiessen mit Manipulation
- Schiessen mit taktischer Einsatzlampe
- Schiessen bei Dunkelheit
Pistolenkurs 4 (Teilnahmebedingungen: Pistolenkurs 3 absolviert)
Kursdauer 3 Stunden (CHF 270.- pro Teilnehmer) max. 4 Teilnehmer
- Repetition der 4 Sicherheitsgrundregeln
- Repetition der Inhalte aus Kurs 3
- Schiessen an der Barrikade, laufen auf Balken
- Parcours
Pistolenkurs 5 (Teilnahmebedingungen: Pistolenkurs 2 absolviert)
Kursdauer 3 Stunden (CHF 270.- pro Teilnehmer) max. 4 Teilnehmer
Schiessprogramm Kurs für praktische Waffentragbewilligungsprüfung
Pistole Waffentragprüfung: Programm mit eigner Waffe
Tenue/Bekleidung:
Das Schiessprogramm sollte mit der Bekleidung und Ausrüstung trainiert werden, die normalerweise beim Tragen der Waffe verwendet wird.
- Uniformierte Waffenträger/innen: Uniform und Holster
- Zivile Waffenträger/innen: Jacke und zivile Holster
Schiessprogramm:
- 3x 2 Schuss in je 4.0 Sekunden, Distanz 7m
- Entladen/Nachladen
- 3x 2 Schuss in je 3.5 Sekunden, Distanz 5m
- Entladen/Nachladen
- 3x 2 Schuss in je 3.0 Sekunden, Distanz 3m
- Entladen der Waffe
Bewertung:
- Zonentreffer: 1 Punkt
- Übrige Figurentreffer: 0 Punkte
- Ausserhalb der Figur: 1 Minuspunkt
- Ausserhalb der Zeitlimite abgegebene Schüsse: 1 Minuspunkt
- Nicht oder zu viel abgegeben Schüsse: 1 Minuspunkt
Alle Treffer gelten nur Schusslöcher, die sich vollständig innerhalb der Zone befinden.
Erfüllt ist das Programm bei 14 Trefferpunkte von 18 Schuss ohne Abzug von Handling und Manipulationsfehler etc.
Scheibe:
WTB 12, Art. Nr. 751.87, Kromer
Zeitmessung:
mit Timer
Quelle: Zentralle Waffen 01.2012 Eidgenössisches Jusitz- und Polizeidepartement EJPD, Bundesamt für Polizei fedpol
Event – Schiessen mit unvergesslicher glücklicher Erinnerung (Firmenanlass, Familienanlass, Weihnachtsfeier, etc.)
Unser in der Schweiz wohl einzigartiger Reality- Shooting Area Parcours können auch Sie unter der Anleitung eines lizenzierten Instruktors/in anhand ihres Ausbildung Niveau, sicher in privater Atmosphäre geniessen, als auch in unserem Schiesskeller.
Gerne entscheiden Sie mit welchen Waffen (z.B.: Pistole, Revolver, Langwaffen) Ihre persönlichen Schiessevent durchgeführt wird.
Zielgruppe / Events
Wollten auch Sie immer einmal mit Waffen schiessen?
Bei uns ist es möglich einen Familienanlass, Geburtstagsgeschenk, Firmenanlass, Weihnachtsfeier, Abschiedsfeier, Jubiläumsveranstaltung, etc.
Gruppen, die das sichere, geführte Schiessen als Event ausprobieren wollen, als auch ideal zur Teambildung.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre alt
Minderjährige Teilnahme, mit vorheriger Absprache zu ständigen Erziehungsberechtigten Person und dessen Anwesenheit.
Vorkenntnisse sind nötig
Kosten (gemäss Angebot)
CHF 195.00 pauschal für Vorbereitung Waffen, Schiesskeller / Parcours und Waffenreinigung
CHF 200.00 pro Stunde und Gruppe max. 8 Personen
Waffen und Munition ist nicht eingerechnet.
Inklusive: Schiessanlage, Ausbilder und Kleinmaterial. Waffen und Munition wird gemäss Benutzung/Verbrauch verrechnet.
Es kann ebenfalls die eigenen mit Waffenerwerbschein (WES) erworbenen Waffen und Munition mitgebracht und benützt werden. Für die jeweiligen Waffen, welche im Handel Nontox Munition erhältlich ist müssen zwingend benützt werden.
Planung / Angebot
Für Ihren persönlichen Anlass anhand Ihrer Bedürfnisse und Vorstellungen freuen wir uns für Sie gemeinsam den Ablauf und ein passendes Angebot zu erstellen.
Die zu verfügenden stehenden möglichen Waffen
Pistolen, Revolver, Langwaffen, Pump Action
Teilnahmebestätigung
Gerne stellen wir für Ihren individuellen Event, falls dies gewünschte wird, anhand Ihrer vorgängigen Angaben wie Vor- und Nachname für Sie und Ihre Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung aus.
Events
Schiessen mit unvergesslicher glücklicher Erinnerung (Firmenanlass, Familienanlass, Weihnachtsfeier, etc.)
Unser in der Schweiz wohl einzigartiger Reality- Shooting Area Parcours können auch Sie unter der Anleitung eines lizenzierten Instruktors/in anhand ihres Ausbildung Niveau, sicher in privater Atmosphäre geniessen, als auch in unserem Schiesskeller.
Gerne entscheiden Sie mit welchen Waffen (z.B.: Pistole, Revolver, Langwaffen) Ihre persönlichen Schiessevent durchgeführt wird.
Hausordnung
Die Betreiber der Shooting Area können bei groben Verstössen gegen die allgemeingültigen Regeln während des Aufenthalts, bei groben Sicherheitsverstössen, Sachbeschädigungen etc. ein Hausverbot aussprechen und zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Sollten Sie Personen in der Shooting Arena antreffen, die gegen unsere Hausordnung verstossen, bitten wir Sie uns sofort auf der Mobilnummer von Herr A. Taubert 079 341 55 55 zu kontaktieren. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt ausschliesslich mit Anwesenheit der erziehungsberechtigten Person gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Bereich der Shooting Area untersagt. Sämtliche Haftung des Betreibers der Shooting Area ist für Schäden, welche sich Benutzer:innen beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten bzw. bei der Benutzung der Einrichtungen der Shooting Area zuziehen, ist ausgeschlossen.
Die Benutzerin / der Benutzer bestätigt, dass ihr / ihm keine Gründe bekannt sind, die gegen die Nutzung der Shooting Area sprechen und das sie / er in einem guten gesundheitlichen Zustand ist.
Die Benutzung und der sichere, sorgfältige Umgang in sämtlichen Shooting Area Räumlichkeiten und im Aussenbereich ist als oberstes Gebot stets einzuhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Bei Unklarheiten und Fragen stehen Ihnen die Shooting Area Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.
Folgende Regeln sind zwingend einzuhalten:
1. Bei Widerhandlungen gegen Verhaltens- und Sicherheitsregeln oder bei Nichtbeachten von Anweisungen der Instruktorinnen und Instruktoren und des Personals ist die Shooting Area berechtigt, Schützinnen und Schützen sowie Personen vom Schiess- und Shooting Area Betrieb auszuschliessen und aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
2. Wir verweisen Sie auf das schweizerische Waffengesetz in Bezug auf den Transport von Waffen als wesentlichen Bestandteil. Sämtliche Waffen sind als solche nicht erkennbar in die Shooting Area ungeladen zu transportieren (ausgenommen Behörden). In sämtlichen Räumen sind die Waffen ausschliesslich ungeladen, gesichert und mit offenem Verschluss zu tragen. Waffen müssen in den Schiessräumen immer in Richtung des Kugelfangs geladen und entladen werden. Zur Sicherheit bei allen vermeintlich leeren Waffen anschliessend in Richtung Kugelfang den Schlitten nochmals komplett bis zum Anschlag nach hinten ziehen und nach vorne schnellen lassen. Sämtliche Waffen werden jetzt mit dem mechanischen Spannabzug komplett durchgezogen, bis dieser sich auslöst. Somit sind alle mitgebrachten Waffen welche die Shooting Area verlassen zu prüfen.
3. Das Schiessen mit Seriefeuerwaffen ist nur nach Auflage vorgängiger Anmeldung und unter Vorlage einer entsprechenden kantonalen Ausnahmebewilligung gestattet.
4. Wer unangemeldete Personen mitbringt muss mit dem sofortigen Ausschluss aus der Shooting Area rechnen.
5. Verursachte Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Für die dadurch verursachten Kosten werden die Verursacher unverzüglich vollumfänglich haftbar gemacht.
6. Das Tragen einer geeigneten Schutzbrille und eines entsprechenden Gehörschutzes ist zu jederzeit während des Schiessens obligatorisch! Beides kann beim Schiesskeller ausgeliehen werden.
7. Auf der Schiesswand ist lediglich 22mm, 6mm, 9mm, 40mm, 357 Kaliber zum Schiessen gestattet. Für alle andere Kaliber wie z.B.: 5.56x 45mm, 7.5x 55mm, 7.62x 39mm, 9.3x 62mm, 308, 44 Kaliber, Schrotmunition, etc. muss zwingend der vorhandene Rollcontainer vor die Schiesswand hingestellt werden.
8. Verboten sind: Leuchtspuren, Brandgeschosse, Panzerbrechende Munition.
9. Der Inhaber lehnt jegliche Haftung und Regressansprüche im Zusammenhang mit der gesamten Infrastruktur der Shooting Area, der Nutzung der Schiessanlagen als auch der Aufenthalt aller Beteiligten ab. Der Aufenthalt findet auf eigenes Risiko statt.
Insbesondere wird jegliche Haftung an die Instruktorinnen und Instruktoren, an das Personal unserseits durch Fehlverhalten von Dritten, Schützinnen und Schützen sowie auch Hilfspersonen, abgelehnt. Keine Rückvergütung bei Ausschluss der Shooting Area.
10. Bei einem Schiessunfall muss unverzüglich der Betreiber informiert werden.
11. Videokameras abzudecken sind strengstens untersagt und werden mit sofortigem Ausschluss geahndet.
12. Das Schiessen ist ausschliesslich mit legal erworbenen Waffen erlaubt. Die Nutzung von nichterlaubten Waffen wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
13. Die Schützin / der Schütze erklärt allen Weisungsberechtigten der Shooting Area, dass er den korrekten Umgang mit Feuerwaffen etc. beherrscht und dass keine Gründe vorliegen, welche den sicheren Umgang und Gebrauch beeinträchtigen könnten.
14. Der Mieter (Schütze) bestätigt, dass er /sie über eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügt, welche Schadensereignisse (Tötung, Körperverletzung, Schäden an der Anlage, etc.) im Zusammenhang mit Feuerwaffen etc. als auch Shooting Area abdecken auch für die mitgebrachten Gäste.
15. Die Schützin / der Schütze bestätigt der Aufsicht der Shooting Area, dass er / sie in keiner Weise unter dem Einfluss von Alkohol (striktes Alkoholverbot), Betäubungsmitteln oder Medikamenten etc. steht, welche seine / ihre Wahrnehmungen und somit die allgemeine Sicherheit aller beeinträchtigen steht.
16. Bei der Abgabe der Schiessanlage müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
- Patronenhülsen aufnehmen und in die entsprechenden Behältnisse ohne jegliche Verunreinigung werfen (z.B. keine Projektile, Kunststoffe, etc.)
- Zielscheiben sind von der Schiesswand zu entfernen und ebenfalls im vorgesehenen Behälter zu deponieren.
- Bodenreinigung mit vorhanden Geräten wie z.B. Staubsauger, Besen, etc. obligatorisch!
- Lüftung, Licht, alle elektronischen Geräte z.B. Nebelmaschine, Musikanlage sind zwingend wegen Brandgefahr auszuschalten. Alle Gegenständige sind am vorgesehenen Platz hinzustellen und der Raum wird ordentlich hinterlassen damit auch die nächsten Mieter/innen, Schütze/innen und Gäste sich daran erfreuen kann.
Mietberechtigt sind ausschliesslich überprüfte Kunden von BPS Security GmbH. Die Miete beträgt CHF 25.00 pro Stunde und Person, zur Zahlung ist eine Kreditkarte, ApplePay oder GooglePay erforderlich. Der Schiesskeller kann für eine maximale Dauer von 8 Stunden für bis zu 4 Personen gemietet werden. Grössere Gruppen auf Anfrage möglich. Vielnutzer können den Keller mit der Gold Member Mitgliedschaft für CHF 600.-- pro Person und Jahr jederzeit unbeschränkt buchen. Ein Strafregisterauszug kann im Zweifel jederzeit eingefordert werden.
Die Shooting Area Nutzungsbedingen müssen ausnahmslos akzeptiert werden.